FAQ

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Frequently Asked Questions

1. Was ist die Kurssprache des SLE Postgraduiertenprogramms?

Das SLE-Postgraduiertenprogramm wird vollständig in englischer Sprache durchgeführt. Während der JIRP-Phase können je nach Gastland zusätzliche Sprachkenntnisse erforderlich sein. Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit, eigenständig Sprachkurse am SLE anzufragen und durchführen zu lassen. In der Regel kommen Deutsch- und Französischkurse mit unterschiedlichen Niveaus zustande.

2. Wie müssen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?

Im Online-Fragebogen müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse selbst einschätzen. Sollten Sie zur Hauptauswahl eingeladen werden, erfolgt eine Überprüfung der Sprachkenntnisse (gemäß Europäischem Referenzrahmen) hier am SLE.

3. Kann ich mich vor Abschluss meines Studiums bewerben?

Ja. Sie sollten dann eine Übersicht über die bereits benoteten Prüfungsleistungen und ein Schreiben Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers für die Masterarbeit einreichen, welches bestätigt, dass Sie Ihr Studium rechtzeitig abschließen werden. Die Benotung aller Prüfungen und der Masterarbeit muss jedoch vor Beginn des SLE Postgraduiertenstudienganges (Anfang Januar) vorliegen, in Form des Hochschul- oder Fachhochschulzeugnisses oder einer Bescheinigung Ihrer Professorin oder Ihres Professors. Ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Master oder äquivalent) ist unerlässliche Voraussetzung für eine Teilnahme am SLE STUDIUM.

4. Gibt es eine Altersbeschränkung für Bewerber:innen?

Das SLE STUDIUM ist ein Nachwuchsförderungsprogramm zum Einstieg in das Berufsfeld der Internationalen Zusammenarbeit. Das Durchschnittsalter der SLE-Teilnehmer:innen liegt bei ca. 29 Jahren. Bei Bewerber:innen über 30 Jahren muss eine Überqualifizierung für den Studiengang ausgeschlossen werden, was im Einzelfall geprüft wird.

5. Muss ich das Stipendium zurückzahlen?

Nein, Sie müssen das Stipendium nicht zurückzahlen. Der anteilige Darlehensanteil der vergangenen Jahre ist aufgehoben worden. Zu Abweichungen kann es kommen, sollten Sie das Programm vorzeitig abbrechen

6. Darf ich mir das JIRP Projekt aussuchen oder werde ich zugeteilt?

Im März stellt das SLE die aktuellen JIRP-Projekte vor und Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre erste und zweite Präferenz sowie eine kurze Motivation einzureichen. Bei der Zuteilung berücksichtigen wir verschiedene Kriterien wie Sprachkompetenzen, die Zusammensetzung eines internationalen Teams und die Geschlechterverteilung, um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden entsprechend ihren Präferenzen zugeteilt werden.

7. Gibt es besondere Voraussetzungen für internationale Bewerber:innen?

Nein, es gibt keine besonderen Voraussetzungen für internationale Bewerber:innen. 

8. Gibt es besondere Unterstützung für internationale Bewerber:innen?

Wir sind uns der besonderen logistischen Herausforderungen bewusst, denen internationale Teilnehmer:innen gegenüberstehen. Das SLE bemüht sich daher Sie zu unterstützen, sei es während des Visaprozesses, bei der Wohnungssuche oder der Bereitstellung von Informationen zu Krankenversicherungen. Während wir keine individuelle Betreuung in allen persönlichen Angelegenheiten garantieren können, ermutigen wir doch einen frühzeitigen Austausch mit früheren oder aktuellen Teilnehmenden in ähnlichen Situationen. Bedauerlicherweise können wir keine zusätzlichen finanziellen Mittel bereitstellen, beispielsweise für die Anreise aus ihrem Heimatland nach Berlin.

9. Wie ist die Situation für Teilnehmer:innen mit Kindern?

Die Teilnahme am Postgraduiertenstudiengang des SLE erfordert einen zeitlichen Einsatz, der einer Vollzeitbeschäftigung entspricht. Die dreimonatige Auslandsphase könnte Teilnehmer:innen mit Kindern ebenfalls vor besondere Herausforderungen stellen. Wir ermutigen jedoch Interessent:innen mit familiären Verpflichtungen, sich dennoch für den Studiengang zu bewerben. In individueller Absprache bieten wir verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, wie z.B. gesonderte Freitage, verkürzte Arbeitszeiten während der Kursphase, Kinderzuschläge zu Ihrem Stipendium, sowie die Möglichkeit für Besuche von Partnern und Kindern während der Auslandszeit und  die finanzierte Rückholung von Elternteilen bei Bedarf.

10. Noch etwas unklar?

Sie haben noch weitere Fragen oder ist noch etwas unklar? Sprechen Sie uns gerne an unter: sle(at)agrar.hu-berlin.de